Sie zahlen nur das, was Sie wirklich benötigen

 

Wir passen unsere Dienstleistungen Ihren individuellen Bedürfnissen an. Somit sind die Kosten von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Um Ihnen ein realistisches, bedarfsgerechtes Angebot anbieten zu können, benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Im persönlichen Beratungsgespräch erstellen wir für Sie ein individuelles Betreuungskonzept, das auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist und informieren Sie ausführlich über das Dienstleistungsverhältnis mit der entsprechenden Betreuungskraft.

 

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir mit Ihnen ein unverbindliches und für Sie kostenloses Angebot machen können. Für Sie fallen erst Kosten an, wenn Sie sich für eine Betreuerin entschieden haben und diese bei Ihnen zu Hause ankommt.

 

Kosten für eine Betreuungskraft

 

Der monatliche finanzielle Aufwand für Ihr individuelles Betreuungskonzept bewegt sich je nach Betreuungsaufwand und Anforderungen. Kostenminderungen sind bei vorhandenen Pflegegraden lt. Gesetz möglich (siehe unten). Bitte fragen Sie bei uns nach. Wir machen Ihnen gerne eine Angebot, das für Sie ohne Risiko, komplett unverbindlich und kostenlos ist.

 

Möglichkeiten die Kosten zu mindern

 

Die Erstattungen von Pflegegraden, die den monatlichen Betrag mindern, sind in den oberen Kalkulationen noch nicht berücksichtigt.

  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro

Die inanspruchnahme von Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann die monatlche Belastung nochmal um 201,- Euro reduzieren.

 

Weiterhin können Sie Arbeitskosten in Höhe von 20.000 Euro zu einem Fünftel in der Einkmmenssteuererklärung als hauswirtschaftliche Dienstleitungen geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld.

 

39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

 

Der jährliche Leistungsumfang für die Verhinderungspflege (auch: Ersatzpflege) wird von zuletzt 1.550 EUR auf nun 1.612 EUR angehoben. Der Zeitumfang wird von bislang 28 Kalendertagen auf künftig 42 Kalendertage erweitert. Die Kosten sind nachzuweisen. Völlig neu ist, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege unter Anrechnung auf den für die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 806 EUR (50 % der Kurzzeitpflege) auf insgesamt 2.418 EUR erhöht werden kann. Diese Möglichkeit besteht, soweit für diesen Betrag noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können also künftig miteinander kombiniert werden, da eine ähnliche Wahlmöglichkeit auch bei der Kurzzeitpflege eingeräumt wird. (Quelle: KV-media.de)

Diese Möglichkeiten müssen allerdings vorab geprüft, beantragt und genehmigt werden.

 

In einem Beratungsgespräch werden wir Ihnen unter Einbeziehung aller „Eckdaten“ Ihre exakte monatlichen Kosten klar und nachvollziehbar aufzeigen.

Da wir nicht mit Partneragenturen und Zwischenvermittlern zusammenarbeiten, entstehen für Sie keine zusätzlichen „versteckten Kosten“. Bei uns bekommen Sie „alles aus einer Hand“.